Inspektion von Leder

Handbuch zur industriellen Bildverarbeitung
(Fraunhofer Vision Leitfaden-Reihe Band 17)

Beitrag 2.19: Inspektion von Leder

Autoren: Mark Maasland, Markus Rauhut, Ronald Rösch, Henrike Stephani, Fraunhofer ITWM

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Hochqualitative Erzeugnisse müssen nicht nur vielen funktionsrelevanten Materialanforderungen genügen, sondern auch hervorragende optische Eigenschaften aufweisen. Diese Anforderungen gelten für Leder in besonderem Maße, da Leder meist für visuell ansprechende Produkte eingesetzt wird (z. B. Polstermöbel, Autositze, Lenkräder). Weil Leder ein Naturprodukt ist, sind mögliche qualitätsmindernde Eigenschaften (sogenannte »Oberflächenfehler«) vielfältig und kaum vermeidbar.

Die tierische Haut als Rohstoffgrundlage des Gerbers kann Rohhautfehler wie Hautkrankheiten, Fehler beim Abzug der Haut (Schlachtschäden) und Konservierungsschäden aufweisen. Außerdem können haltungs- oder transportbedingte Beschädigungen den Materialwert mindern. Lederhäute, die solche Beschädigungen aufweisen, sind für die Herstellung hochwertiger Ledererzeugnisse nur begrenzt verwendbar und können keinesfalls zur Erzeugung der qualitativ hochwertigsten Produkte eingesetzt werden. Aus diesem Grund wird bei der Lederherstellung entlang der Wertschöpfungskette mehrfach eine Qualitätskontrolle durchgeführt.

Diese Oberflächenprüfung ist sehr aufwendig und findet meist als manuelle 100-Prozent-Sichtkontrolle statt. Ziel hierbei ist die korrekte Erfassung der Außenkontur bzw. der nutzbaren Fläche sowie die richtige Zuordnung der einzelnen Häute zu den entsprechenden Produktionspartien.

 

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