Rad- und Radsatzprüfanlagen mit Ultraschall und Thermographie

Leitfaden zur Bildverarbeitung in der zerstörungsfreien Prüfung
(Fraunhofer-Geschäftsbereich Vision Leitfaden-Reihe Band 18)

Beitrag 20: Rad- und Radsatzprüfanlagen mit Ultraschall und Thermographie

Autoren: Sascha Getto, Jürgen Goetz, Fraunhofer IPA

Ultraschallprüfanlage RWI II
© Fraunhofer IPA
Ultraschallprüfanlage RWI II

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Prüfanlagen für die Rad- und Radsatzprüfung lassen sich grundsätzlich in zwei unterschiedliche Gruppen einteilen. Zum einen Prüfanlagen, die in der Fertigung von Komponenten eingesetzt werden, zum anderen Prüfanlagen, die in der Instandhaltung zum Einsatz kommen. Hierbei unterscheiden sich die Ultraschallprüfanlagen zwar in der Regel nicht in der Prüfempfindlichkeit, jedoch in den zu betrachtenden Randbedingungen. In der Fertigung werden größere Chargen und die Bauteile in Sollabmessungen geprüft, was einen erheblichen Einfluss auf mögliche und ausführbare Automatisierungslösungen für den mechanischen Aufbau, die Anlagensteuerung und die Prüfauswertung hat. Beim Einsatz in der Instandhaltung bekommen Anforderungen wie Flexibilität bzgl. Geometrien und Mobilität der Prüfanlage einen höheren Stellenwert.

Beispielhaft wird hier die am Fraunhofer IPA entwickelte Ultraschallprüfanlage RWI II vorgestellt, die in der Fertigung zur Prüfung von Volumenfehlern bei Eisenbahnrädern, beispielsweise Lunkern oder Schmiedefehlern, eingesetzt wird (siehe Bild oben). In der Prüfanlage finden unterschiedliche Ultraschallsensoren für unterschiedliche Prüfaufgaben Anwendung. Dies sind für die Prüfung der Radnabe und ggf. für die Radscheibe Prüfköpfe, die in Kontakttechnik arbeiten. Dagegen erfolgt die Prüfung des Radkranzes in der sogenannten Tauchtechnik. Je nach Anwendungsfall können dabei sowohl konventionelle Ultraschallprüfköpfe als auch, alternativ, Gruppenstrahlerprüfköpfe (Phased Array-Prüfköpfe) bzw. eine Kombination aus beiden verwendet werden.

 

Den vollständigen Beitrag können Sie im »Leitfaden zur Bildverarbeitung in der zerstörungsfreien Prüfung« nachlesen.