Ultraschall

Leitfaden zur Bildverarbeitung in der zerstörungsfreien Prüfung
(Fraunhofer-Geschäftsbereich Vision Leitfaden-Reihe Band 18)

Beitrag 7: Ultraschall

Autorin: Ute Rabe, Fraunhofer IZFP

Foto einer Ultraschall-Prüfanlage für Eisenbahnräder.
© Fraunhofer IZFP
Foto einer Ultraschall-Prüfanlage für Eisenbahnräder.

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Die Ultraschallprüfung beruht auf der Erzeugung, der Übertragung und dem Empfang mechanischer Wellen. Der Frequenzbereich des Ultraschalls (US) beginnt bei 20 kHz, also oberhalb des akustischen Intervalls, in dem das menschliche Gehör empfindlich ist. Die Ultraschallprüfung ist heute in vielen verschiedenen technischen Varianten in der Industrie vertreten und für wichtige Anwendungsfälle genormt. Ultraschall kann nicht nur zur Detektion von Fehlstellen wie Lunkern, Poren, metallischen- und nichtmetallischen Einschlüssen, Rissen, Delaminationen oder anderen sogenannten »Ungänzen« genutzt werden. Auch Oberflächenkonturen, Schichtdicken und Wandstärken können vermessen werden. Materialeigenschaften wie Korngröße, Porosität, elastische Konstanten, mechanische Spannungen, Faserverteilung und Faserorientierung in Kompositen, um nur einige Beispiele zu nennen, lassen sich ebenfalls mit Ultraschall bestimmen oder abbilden.

 

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